Kurz gefasst

Prüfe in dieser Reihenfolge: Pflichtangaben, Abgleich mit Angebot und Auftrag, Stunden und Material, dann Zuschläge. Fällig wird die Vergütung im Werkvertrag erst mit der Abnahme. Sind Mängel offen, darfst du in der Regel das Doppelte der Beseitigungskosten einbehalten. Verzug tritt bei Verbrauchern nur ein, wenn die Rechnung darauf hinweist.

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Handwerkerrechnung prüfen: Posten, Toleranzen und wann du kürzen darfst

Eine Handwerkerrechnung prüfst du in vier Schritten: Formalien, Abgleich mit dem Auftrag, Mengen und Zeiten, dann die Zuschläge. Die meisten strittigen Posten stecken nicht im Preis, sondern in der Beschreibung.

Die kurze Antwort: Zuerst prüfst du die Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz, denn ohne sie fehlt dir auch der Steuerbonus. Dann legst du Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung nebeneinander und markierst jede Abweichung. Anschließend rechnest du Stunden, Material und Fahrten nach. Bleiben Mängel offen, zahlst du unter Vorbehalt und behältst einen angemessenen Teil ein. Fällig ist die Rechnung erst nach der Abnahme.
Fälligkeit

Erst mit der Abnahme des Werks. Vorher ist die Schlusszahlung nicht fällig.

Einbehalt

Bei Mängeln in der Regel das Doppelte der voraussichtlichen Beseitigungskosten.

Steuerbonus

20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Nur bei Überweisung.

Wie du eine Handwerkerrechnung richtig prüfst

Die Reihenfolge entscheidet über den Aufwand. Wer mit den Zahlen anfängt, verliert Stunden. Wer mit den Papieren anfängt, findet die meisten Fehler in zehn Minuten.

SchrittWorauf du achtestTypischer Fund
1. FormalienPflichtangaben, Steuernummer, Leistungszeitpunktfehlender Leistungszeitraum
2. AbgleichAngebot, Auftrag und Rechnung nebeneinanderPositionen, die niemand beauftragt hat
3. MengenQuadratmeter, laufende Meter, Stückzahlenübermessene Flächen an Öffnungen
4. ZeitenStundenzettel gegen AnwesenheitFahrtzeit als Arbeitszeit abgerechnet
5. MaterialLieferscheine und AufschlägeMaterialaufschlag ohne Vereinbarung
6. AbzügeAnzahlungen, Skonto, Nachlässevergessene Abschlagszahlung
7. MängelAbnahmeprotokoll und RestleistungenRestarbeiten als erledigt abgerechnet

Für Schritt zwei brauchst du ein Leistungsverzeichnis. Fehlt es, wird jede Diskussion zäh, weil niemand mehr belegen kann, was geschuldet war. Wie du das früher absicherst, steht im Beitrag über gute Handwerksbetriebe.

Pflichtangaben: was auf der Rechnung stehen muss

Das Umsatzsteuergesetz listet in § 14 Absatz 4 die Angaben auf, die eine Rechnung enthalten muss. Dazu gehören Name und Anschrift beider Seiten, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Betriebs, das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung, der Zeitpunkt der Leistung, das aufgeschlüsselte Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag.

Für Arbeiten an einem Grundstück gilt eine Besonderheit. Der Betrieb muss auch Privatpersonen eine Rechnung ausstellen, und der Empfänger muss sie zwei Jahre aufbewahren.

Der fehlende Leistungszeitpunkt ist der häufigste Formfehler. Er kostet dich mehr als Ordnung: Ohne saubere Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten erkennt das Finanzamt den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nicht an.

Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheiden der Vertrag und die zuständige Stelle.

Kostenvoranschlag überschritten: was du zahlen musst

Hier wird oft falsch beraten, deshalb der Reihe nach. Ein Festpreis bindet beide Seiten. Ein Kostenvoranschlag bindet niemanden fest, aber er ist auch kein Freibrief.

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt den Fall in § 649. Zeigt sich, dass die Arbeit ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlags nicht auszuführen ist, muss der Betrieb dich unverzüglich benachrichtigen. Unterlässt er das, macht er sich angreifbar. Kündigst du wegen der Überschreitung, ist sein Anspruch auf einen Teilbetrag begrenzt.

Eine feste Prozentgrenze nennt das Gesetz nicht. In der Rechtsprechung dient ein Aufschlag im Bereich von etwa 15 bis 20 Prozent häufig als Orientierung für wesentlich. Verlass dich nicht auf eine Zahl, sondern auf die Anzeige: Wer dich rechtzeitig informiert hat, steht deutlich besser da als wer schweigt.

Ist über den Preis gar nichts vereinbart, schuldest du die übliche Vergütung. Und ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel selbst nicht zu vergüten, solange nichts anderes verabredet wurde. Diese beiden Regeln stehen in § 632 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Stunden, Material und Zuschläge gegenrechnen

Bei Abrechnung nach Aufwand ist der Stundenzettel das zentrale Papier. Er gehört der Rechnung beigefügt, mit Datum, Namen und Tätigkeit je Tag.

PositionÜbliche Spanne 2026Prüfhinweis
Geselle Sanitär und Heizung65 bis 105 Euro je Stundezuzüglich Umsatzsteuer
Geselle Elektro60 bis 100 Euro je StundeMeisterstunde liegt darüber
Maler und Trockenbau45 bis 75 Euro je Stundeoft auch nach Fläche abgerechnet
Anfahrtspauschale25 bis 90 Euro je Einsatznur bei Vereinbarung
Kilometergeld0,50 bis 1,20 Euro je KilometerHin- und Rückweg prüfen
Materialaufschlag10 bis 25 Prozentmuss vereinbart sein
Notdienstzuschlag50 bis 100 Prozentvorab schriftlich bestätigen lassen
Kleinmaterial pauschal2 bis 5 Prozent der Lohnsummebei hohen Summen nachfragen
Containermiete und Entsorgung180 bis 450 EuroWiegescheine verlangen

Zwei Posten lohnen den genauen Blick. Rüstzeit für das Ein- und Ausräumen des Fahrzeugs ist zulässig, wenn sie auf deiner Baustelle anfällt, nicht im Betriebshof. Und Fahrtzeit ist keine Arbeitszeit, sondern wird über die Anfahrt abgegolten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Zurückbehalten, kürzen, unter Vorbehalt zahlen

Sind Mängel offen, musst du nicht voll zahlen. Nach § 641 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darfst du einen angemessenen Teil der Vergütung verweigern. Angemessen ist in der Regel das Doppelte der Kosten, die die Beseitigung erfordert.

Das ist ein Druckmittel, kein Strafgeld. Der Betrag wird ausgezahlt, sobald der Mangel behoben ist. Deshalb schreibst du dazu, worauf sich der Einbehalt bezieht, und setzt eine Frist zur Nachbesserung.

Bei bloßen Zweifeln an einzelnen Posten ist die Zahlung unter Vorbehalt der bessere Weg. Du überweist, vermerkst den Vorbehalt schriftlich und behältst dir die Rückforderung vor. So vermeidest du Verzug und verlierst trotzdem keine Position.

Was mit der Abnahme sonst noch passiert, ist erheblich: Beweislast und Gewährleistungsfrist ändern sich. Wer eine Badsanierung Schritt für Schritt plant, sollte den Abnahmetermin deshalb genauso ernst nehmen wie den Baustart.

Fälligkeit, Zahlungsfrist und Verzug

Im Werkvertrag ist die Vergütung bei der Abnahme des Werks zu entrichten. Das steht in § 641 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Ohne Abnahme wird die Schlussrechnung also grundsätzlich nicht fällig.

Danach greift die Verzugsregel aus § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug ein. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde.

Eine Zahlungsfrist von 14 Tagen auf dem Papier ist üblich, sie verkürzt aber nichts, was das Gesetz vorsieht. Und Skonto gibt es nur, wenn es vereinbart wurde. Ein einseitiger Abzug ist eine Kürzung, kein Skonto.

Zum Schluss der Steuerpunkt: Für Handwerkerleistungen im selbst genutzten Haushalt mindert das Einkommensteuergesetz die Steuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro. Begünstigt sind nur Arbeitskosten, und die Zahlung muss auf das Konto des Betriebs erfolgen. Bar bezahlte Rechnungen erkennt das Finanzamt nicht an. Wie sich das in die Gesamtkalkulation einfügt, zeigt die Übersicht zur Finanzierung der Sanierung.

Ein Hinweis zu Gewerken mit besonderer Zulassung: Arbeiten an Gas-, Trinkwasser- und Stromanlagen dürfen nur Betriebe ausführen, die beim jeweiligen Netzbetreiber oder Versorger eingetragen sind. Steht auf der Rechnung eine solche Leistung von einem nicht eingetragenen Betrieb, ist das nicht nur ein Preisproblem. Prüfe den Eintrag im Zweifel direkt beim Versorger. Was bei einer vollständigen Erneuerung dazugehört, beschreibt der Beitrag zur Elektroinstallation.

Häufige Fragen

Muss ich eine Rechnung ohne Stundenzettel bezahlen?
Bei Abrechnung nach Aufwand kannst du die Nachweise verlangen. Ohne prüffähige Aufstellung fehlt die Grundlage. Fordere die Unterlagen schriftlich an und setze dafür eine kurze Frist.
Wie lange kann ich eine Rechnung reklamieren?
Formale Fehler kannst du jederzeit rügen, solange die Forderung besteht. Bei Mängeln zählt die Gewährleistungsfrist, die im Werkvertrag am Bau in der Regel fünf Jahre beträgt.
Darf der Betrieb Vorkasse verlangen?
Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen sind üblich und zulässig. Vollständige Vorkasse vor Arbeitsbeginn ist unüblich und ein Warnzeichen, besonders bei Betrieben ohne feste Anschrift.
Was mache ich bei einer Rechnung ohne Umsatzsteuer?
Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und müssen darauf hinweisen. Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen bleibt trotzdem möglich, solange Arbeitskosten getrennt stehen und du überweist.
Zählt eine mündliche Zusage auf der Baustelle?
Rechtlich kann sie wirksam sein, beweisen lässt sie sich aber kaum. Bestätige jede Absprache noch am selben Tag per E-Mail. Das kostet zwei Minuten und entscheidet später den Streit.

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Preise als Spannen, Stand 2026, Angaben ohne Gewähr. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung; im Einzelfall entscheiden Vertrag und zuständige Stelle.

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